EU-Urheberrecht: Aufbruch ins unfreie Internet

neue medienordnung plus
  
Was dürfen wir noch teilen?

Artikel 11 sieht ein Leistungsschutzrecht (siehe Kasten) für Verlage vor. Was bürokratisch klingt, betrifft letztlich jeden, der im Internet Medienberichte liest oder in Timelines diverser sozialer Netze verfolgt, was andere an News und Artikeln teilen. Denn laut der finalen Fassung der Urheberrechtsreform dürften Suchmaschinen oder Websites künftig keine Titel oder ganze Sätze mehr anzeigen, wenn sie keine Lizenzen von den Rechteinhabern (zumeist: den Verlagen) erworben haben. Wer auf solche Texte online verweisen will, darf dann nur noch einzelne Worte oder kurze Textausschnitte einblenden. Links sind davon zwar ausdrücklich ausgenommen, nicht aber Linkvorschauen, die normalerweise Titel und Teaser eines Artikels gleich mit anzeigen. Wir Nutzer hätten also kaum eine Chance, vor dem Klick zu erfahren, wovon ein geteilter Beitrag genau handelt.

https://www.zeit.de/digital/internet/2019-02/eu-urheberrecht-leistungsschutzrecht-uploadfilter-europaeisches-parlament

Positive Nebenwirkung: Mit derart Gesetzgebung werden die Mitmenschen in die für die Suchmaschinen unzugängliche Filterblasen wie bspw. Fediverse -Kanäle gedrängt, wo man die Inhalte in überwachungsarmen Räumen teilen kann und das Risiko, wegen der Verletzung der Urheberrechte verklagt zu werden, geringer ist.

#zeit #zeitonline #gatedCommunity #Fediverse #abhörarm @Deutschsprachige Nutzer
cb7f604332cf39
  last edited: Tue, 19 Feb 2019 08:12:47 +0100  
@neue medienordnung plus das ist schon ok, wenn Du einen Server nur für Dich selbst betreibst. Hast Du noch andere User auf Deinem Server, dann wird dieses Thema für Dich interessant.
Thomas Runge
  
Ich kenne den Posteo-Fall nicht.


Infos z.B. hier:

Bundesverfassungsgericht: Posteo muss auf Verlangen IP-Adressen mitloggen - Golem.de

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Datenschutz als Verkaufsargument hat seine Grenzen. Ein E-Mail-Provider muss auf Anordnung die IP-Adressen von Nutzern herausgeben, auch wenn er sie nicht generell erfassen will,