"Google: US-Richterin ordnet Herausgabe von außerhalb der USA gespeicherten Daten an"

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Die Richterin lehnt eine Anfechtung Googles ab. Sie sieht keine Parallele zu einem ähnlichen Fall, bei dem es um von Microsoft in Irland gespeicherte Daten ging. Google könnte Daten in den Vereinigten Staaten auch aus ausländischen Rechenzentren abrufen.

Na wenn es kein Argument dafür ist, keine zentral organisierten Dienste zu nutzen :) Weiterlesen -> http://www.zdnet.de/88293911/google-us-richterin-ordnet-herausgabe-von-ausserhalb-der-usa-gespeicherten-daten-an/
Florian B
  
DB ist die Deutsche Bahn.

Und ich bin immer vorsichtig dabei Daten und Services in ne Cloud zu schieben.
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Keine Ahnung, ob Cloud ein geschützter Begriff ist, aber der beste Schutz der Daten ist bekanntlich keine Daten zu erfassen. Die Daten sind in Gefahr, sobald diese erfasst sind - egal, ob nun auf einem online- oder standalone-Gerät, egal elektronisch oder auf dem Papier . Zu dem Papier-Datenschutz-GAU - s. die Erfahrung von Ralph Giordano in der offline-Welt
Zweiter Weltkrieg. "Urkatastrophe der Menschheitsgeschichte". Ralph Giordano im Gespräch mit Christoph Heinemann, 29.08.2014 - http://www.deutschlandfunk.de/zweiter-weltkrieg-urkatastrophe-der-menschheitsgeschichte.694.de.html?dram:article_id=295923
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  last edited: Thu, 27 Apr 2017 09:49:07 +0200  
Und ich bin immer vorsichtig dabei Daten und Services in ne Cloud zu schieben.

Sobald irgendeine Lösung bspw. Cloud einen Wettbewerbsvorteil bietet - wird die Lösung eingesetzt. Wer im aktuellen Wirtschaftssystem diese Regel ignoriert, hat spürbare Wettbewerbsnachteile :|.